Bestattungs­vorsorge
Nach Ihren Vorstellungen

Sich zu Lebzeiten mit der eigenen Bestattung auseinander­zusetzen, klingt für viele Menschen erst einmal ungewöhnlich, doch es gibt einige gute Gründe: Für die meisten ist es eine emotionale Entlastung zu wissen, dass der eigene Abschied geregelt ist. Ihre Angehörigen wiederum müssen in ihrer Trauer weniger Entscheidungen treffen und können einfach sicher sein, dass alles in Ihrem Sinne abläuft.

Wie sehr Sie ins Detail gehen, ob Sie sich nur für eine Bestattungs­art entscheiden, bereits ein Sarg- oder Urnen­modell aussuchen oder sogar schon Einzelheiten für die Trauerfeier festlegen, bleibt Ihnen überlassen. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich und zeigen Ihnen dabei auch, wie Sie die Umsetzung Ihrer Wünsche über ein zweck­gebundenes Treuhandkonto oder eine Sterbegeld­versicherung auch finanziell absichern können.

Bei Interesse an einer ausführlichen Vorsorgeberatung vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

Der Bestattungsvorsorgevertrag
Alles gut geregelt wissen

Was Sie in Ihrem Bestattungsvorsorge festlegen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Sie können dabei bis ins Detail gehen oder nur die Rahmenbedingungen der Bestattung vorgeben und alles Weitere Ihren Angehörigen überlassen. Nachfolgend einige Beispiele für Dinge, die Sie mit Ihrer Bestattungsvorsorge vertraglich regeln können:

  • Art der Bestattung / Beisetzung
  • Friedhof, Grabart, Grabstein, Grabpflege
  • Ort und Art der Trauerfeier
  • Trauerrede durch einen Geistlichen oder einen freien Redner
  • Musik für die Trauerfeier
  • Sarg- oder Urnenmodell
  • Blumenschmuck
  • Layout und der Inhalt der Trauerbriefe bzw. der Zeitungsanzeige
  • Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
  • Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
  • Finanzielle Absicherung des Vorsorgevertrags

Das Treuhandkonto
Vermögen sicher anlegen

Bei Abschluss eines Bestattungs­vorsorge-Treuhand­vertrages werden die dereinstigen Bestattungs­kosten auf einem sogenannten Treuhandkonto angelegt. Dieses Geld wird dem „Schonvermögen“ zugerechnet – ein Zugriff durch Dritte wie etwa dem Sozialamt ist also nicht möglich.

Gute Gründe für die Anlage eines Treuhandkontos:

  • Finanzielle Absicherung der eigenen Bestattungswünsche
  • Bessere Verzinsung als bei normalen Sparbucheinlagen
  • Keine direkte Zugriffsmöglichkeit durch Dritte
  • Sicherung der Geldanlage unabhängig vom Bestand des Bestattungs­institutes
  • Keine laufenden Beiträge
  • Sichergestellte finanzielle Entlastung der Angehörigen

Sprechen Sie mit uns, gerne erstellen wir von Bestattungen Hauser gemeinsam mit Ihnen einen Vorsorgeplan.

Online-Formular
Bestattungs­wünsche festhalten

Unser Online-Vorsorgeformular gibt Ihnen einen ersten Überblick darüber, welche Art von Bestattungswünschen sich vertraglich festhalten lassen. Drucken Sie Ihre Antworten für die eigenen Unterlagen aus – oder senden Sie das Formular an uns, damit wir uns auf ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten können.

Meine Bestattungswünsche

Trauerfeier